Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Ferienwohnung bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Sollte die Anreise
später als 18.00 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu
leisten.
Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB
wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er auch in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die
im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete
Unterkünfte sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des
Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%
44. bis 33. Tag vor Reiseantritt 30%
32. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
21. bis 12 . Tag vor Reiseantritt 80%
11 Tage bis Anreisetag 90 %
Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die betreffenden Unterkunft
nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5. errechneten Betrag zu zahlen.
Es ist verboten, ohne Rücksprache mit dem Vermieter mehr Personen in der Wohnung aufzunehmen als in der
Bestätigung vereinbart.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden
Kosten aufzukommen. Sollte während des Aufenthaltes ein Schaden jeglicher Art z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc. entstehen, muss dies unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Der
Schaden ist vom Verursacher zu ersetzen.
In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reisekostenrücktrittversicherung.
Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Bernkastel-Kues